Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden: Wann die Pflicht wirklich gilt
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Für Balkonkraftwerke gilt grundsätzlich eine Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Nur in bestimmten Ausnahmefällen musst du zusätzlich deinen Netzbetreiber informieren.
Balkonkraftwerke boomen – doch auch kleine Solaranlagen müssen korrekt angemeldet werden. Die wichtigste Regel: Du musst dein Stecker-Kraftwerk immer im Marktstammdatenregister eintragen. Eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber ist seit 2024 in den meisten Fällen nicht mehr erforderlich. Die vereinfachte Anmeldung gilt allerdings nur für Anlagen innerhalb der zulässigen Leistungsgrenzen. Es gibt zwei Ausnahmen, in denen der Netzbetreiber dennoch Bescheid wissen muss.
In einigen Fällen musst du dein Stecker-Kraftwerk nicht nur im Marktstammdatenregister, sondern zusätzlich beim Netzbetreiber anmelden. Das betrifft Anlagen, die die gesetzlichen Grenzwerte für Steckersolargeräte überschreiten. Dann gelten sie nicht mehr als Balkonkraftwerk im Sinne des EEG und verlieren die Vorteile der vereinfachten Registrierung.
Das ist der Fall, wenn:
die Modulleistung mehr als 2000 Watt beträgt, oder
der Wechselrichter mehr als 800 Watt einspeist.
Solche Anlagen gelten als reguläre Photovoltaikanlagen und müssen entsprechend angemeldet werden. „Dann handelt es sich nicht mehr um ein Steckersolargerät im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“, so Hartmann. In diesem Fall muss eine Elektrofachkraft die Installation übernehmen. Sie informiert normalerweise vor der Inbetriebnahme den Netzbetreiber. Die Registrierung im Marktstammdatenregister erfolgt spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme – allerdings mit erweiterten Angaben, zum Beispiel zur Einspeisung.
Die zweite Ausnahme betrifft Balkonkraftwerke mit Batteriespeicher. Das Marktstammdatenregister erfasst zwar Speicherdaten, doch laut Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) reicht diese Anmeldung nicht aus – Speicher fallen nicht unter die offizielle Definition eines Steckersolargeräts. Deshalb müssen Batteriespeicher zusätzlich beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Ein Balkonkraftwerk im Sinne des EEG besteht nur aus:
Solarmodulen
Wechselrichter
Anschlussleitung
Stecker
Speicher werden nicht erwähnt und gelten daher nicht als Teil eines Steckersystems. „Nur Geräte ohne Speicher gelten als Steckersolargeräte“, betont BSW-Geschäftsführer Carsten Körnig. Anlagen mit Speicher müssen also von einer Fachkraft installiert und zusätzlich beim Netzbetreiber registriert werden – auch Komplettsysteme wie Solarbänke von Anker oder Ecoflow-Lösungen. Das bestätigt auch der BDEW.
Es gibt jedoch regionale Unterschiede: Einige Netzbetreiber – etwa Stromnetz Berlin – verzichten bei mobilen Speichern auf die Pflicht zur separaten Anmeldung. Die Empfehlung lautet daher: Frage im Zweifelsfall direkt bei deinem Netzbetreiber nach.
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