Balkonkraftwerke boomen – immer mehr Haushalte möchten eigenen Strom erzeugen und ihre Energiekosten senken. Doch sobald ein Modul nicht mehr ausreicht, taucht eine zentrale Frage auf: Darf man zwei Balkonkraftwerke haben? Oder anders formuliert: Sind mehrere Balkonkraftwerke in einem Haushalt legal?
Hier erfährst du, was laut Bundesnetzagentur und geltender Gesetzeslage wirklich erlaubt ist – und worauf du unbedingt achten musst.
2 Balkonkraftwerke: Grundsätzlich erlaubt – aber mit Grenzen
Die gute Nachricht zuerst: Mehrere Balkonkraftwerke in einem Haushalt sind grundsätzlich erlaubt.
Die Einschränkung: Die Gesamtausgangsleistung pro Stromzähler darf 800 Watt nicht überschreiten.
Das bedeutet: Wenn du 2 Balkonkraftwerke betreiben möchtest, müssen beide Anlagen zusammen auf maximal 800 Watt Wechselrichterleistung begrenzt sein.
Die 800-Watt-Regel gilt pro Zähler – nicht pro Steckdose.
Welche Rolle spielt die Bundesnetzagentur?
Die Bundesnetzagentur überwacht unter anderem den Strommarkt und ist zuständig für die Registrierungspflicht von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR).
Wichtig:
Jedes Balkonkraftwerk muss einzeln im Marktstammdatenregister eingetragen werden.
Erweiterungen oder Rückbau müssen ebenfalls gemeldet werden.
Die Registrierung ist verpflichtend – auch bei 2 Balkonkraftwerken.
Damit ist klar: Mehrere Balkonkraftwerke legal betreiben ist möglich – aber nur mit korrekter Anmeldung.
Erlaubnis Balkonkraftwerke: Was sagt das Gesetz?
Rechtliche Grundlage sind:
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
DIN VDE V 0100-551-1
Technische Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers
Diese regeln den Parallelbetrieb von Stromerzeugungsanlagen mit dem öffentlichen Netz.
Entscheidend ist:
Maximal 800 Watt Wechselrichterleistung pro Zähler
Anschluss an denselben Stromzähler
Einhaltung der elektrotechnischen Normen
Die reine Modulleistung darf höher sein (z. B. 1.600 oder 2.000 Watt), solange der Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt ist.
Mehrere Balkonkraftwerke in einem Haushalt: Technisch machbar?
Theoretisch verfügen Haushalte über mehrere Stromkreise. Deshalb fragen sich viele: Kann ich einfach 2 Balkonkraftwerke an zwei verschiedene Steckdosen anschließen?
Antwort: Ja, aber nur wenn die Gesamtleistung 800 Watt nicht übersteigt.
Beispiel:
Anlage A: 400 Watt
Anlage B: 400 Watt
Gesamtleistung: 800 Watt → erlaubt
Nicht erlaubt wäre:
2 Wechselrichter mit jeweils 800 Watt → 1.600 Watt → unzulässig
Hier müsste gedrosselt werden.
Mehrere Balkonkraftwerke legal betreiben: Darauf musst du achten
Wenn du 2 Balkonkraftwerke installieren möchtest, beachte folgende Punkte:
1. Gesamtleistung prüfen
Die addierte Wechselrichterleistung darf 800 Watt nicht überschreiten.
Leitungsquerschnitte und Absicherung müssen geeignet sein.
4. Statische Voraussetzungen beachten
Balkon, Dach oder Fassade müssen das zusätzliche Gewicht tragen können.
5. Keine Mehrfachsteckdosen
Jeder Wechselrichter sollte eine eigene feste Steckverbindung im vorgesehenen Stromkreis erhalten.
Lohnt sich ein zweites Balkonkraftwerk?
Ob sich 2 Balkonkraftwerke rechnen, hängt stark von deinem Verbrauchsprofil ab.
Ein zweites System kann sinnvoll sein, wenn:
du Ost- und West-Ausrichtung kombinierst (längere Stromproduktion über den Tag)
du Teilverschattung ausgleichen möchtest
du einen konstanten Grundverbrauch hast (Router, Kühlschrank, Homeoffice)
du möglichst viel eigenen Strom erzeugen willst
Gerade bei steigenden Strompreisen kann ein zweites, optimal ausgerichtetes Set helfen, den Eigenverbrauch zu erhöhen.
Häufige Missverständnisse rund um mehrere Balkonkraftwerke
Mythos 1: Zwei Steckdosen = zweimal 800 Watt
Falsch. Die 800 Watt gelten pro Zähler, nicht pro Steckdose.
Mythos 2: Einfach beide Geräte an eine Steckdosenleiste anschließen
Nicht empfohlen. Jeder Wechselrichter sollte eine eigene Steckdose im jeweiligen Stromkreis erhalten.
Mythos 3: Bei Stromausfall liefern die Module weiter
Nein. Wechselrichter schalten bei Netzausfall automatisch ab (Netz- und Personenschutz).
Fazit: Darf man zwei Balkonkraftwerke haben?
Ja – 2 Balkonkraftwerke sind erlaubt, sofern:
die 800-Watt-Grenze eingehalten wird
alle Anlagen ordnungsgemäß registriert sind
technische und elektrische Vorgaben beachtet werden
Mehrere Balkonkraftwerke legal zu betreiben ist also möglich, solange du die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhältst.
Wer mehr Strom erzeugen möchte, kann mit einer klugen Kombination aus Ausrichtung, Modulanzahl und Leistungsbegrenzung das Maximum aus seiner Wohnsituation herausholen – ganz ohne gegen die Vorgaben der Bundesnetzagentur zu verstoßen.