Steuerliche Vorteile für Photovoltaikanlagen ab 2026
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Seit Januar 2023 profitieren Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in Deutschland von einer bedeutenden steuerlichen Entlastung: Der sogenannte Nullsteuersatz nach § 12 Absatz 3 UStG macht den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen, Speichern und Zubehör vollständig mehrwertsteuerfrei. Diese Regelung hat die Anschaffung von Solaranlagen vereinfacht und die Wirtschaftlichkeit vieler Projekte deutlich verbessert.
Doch mit Blick auf das Jahressteuergesetz 2026 stellt sich die Frage: Bleibt die Mehrwertsteuerbefreiung bestehen – oder ändert sich etwas an der Regelung?
Inhaltsverzeichnis
Ab 2026 tritt in Deutschland eine neue Steuerregelung für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV) in Kraft. Der Nullsteuersatz bleibt dabei unbefristet bestehen: Auf Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten einer PV-Anlage fällt weiterhin keine Mehrwertsteuer (MwSt) an.
Diese Regelung hat den PV-Markt seit 2023 stark belebt. Viele Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer haben sich seitdem für eigene Anlagen mit Speicher entschieden, um ihre Stromkosten zu senken und unabhängiger vom Netz zu werden.
Mit dem Ausbau der Solarenergie steigen aber auch die Anforderungen an Abrechnung, Förderung und Kontrolle durch das Finanzamt. Das Update 2026 soll hier für mehr Klarheit sorgen – etwa bei der Definition steuerfreier PV-Komponenten oder der Behandlung von Mehrwertsteuer bei Nachrüstungen und Erweiterungen.
Nullsteuersatz bleibt bestehen für Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp.
Auch wesentliche Komponenten wie Solarmodule und Speicher sind weiterhin mehrwertsteuerfrei.
Betreiberinnen und Betreiber müssen keine Umsatzsteuer auf Einnahmen aus eingespeistem Strom zahlen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Neu ist eine technische Regelung für größere Anlagen: PV-Systeme ab 7 kW, die ab dem 1. Juni 2026 in Betrieb gehen, müssen über eine Vorrichtung zur Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber verfügen. Die Kosten für diese Technik trägt die Betreiberin bzw. der Betreiber selbst. Kleine Anlagen unter 7 kW bleiben davon ausgenommen.
Auch die Einkommensteuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 kWp, die bereits 2025 ausgeweitet wurde, gilt weiterhin.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber eine der wichtigsten steuerlichen Änderungen für den Solarmarkt eingeführt: den Nullsteuersatz.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Kauf, Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen sowie bestimmtem Zubehör und Speichern ein Mehrwertsteuersatz von 0 %. Das heißt: Keine Mehrwertsteuer auf Module, Wechselrichter, Montage oder Netzanschluss.
Diese Regelung gilt insbesondere für PV-Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp, die auf oder in der Nähe von privaten Wohngebäuden installiert sind. Entscheidend ist also sowohl die Leistung als auch der Standort.
Damit wollte der Staat die Anschaffungskosten senken und den Ausbau der Solarenergie beschleunigen. Für Betreiberinnen und Betreiber bedeutet das eine Kostenreduktion von bis zu 19 %.
Zudem brachte der Nullsteuersatz auch Erleichterungen beim Finanzamt: Betreiberinnen kleiner PV-Anlagen müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen mehr abgeben und gelten in der Regel als Kleinunternehmer. Das vereinfacht die Abrechnung und verbessert die Wirtschaftlichkeit – insbesondere bei hohem Eigenverbrauch.
Ab 2026 gibt es einige Neuerungen bei Vergütung und Technik:
Die Einspeisevergütung für kleine Anlagen bis 10 kWp wird leicht angepasst – bei Teileinspeisung auf 7,78 Cent/kWh, bei Volleinspeisung auf 12,35 Cent/kWh (ab Februar 2026).
Bei negativen Strompreisen erhalten Anlagen unter 400 kWp keine Vergütung für eingespeisten Strom. Ziel ist eine bessere Netzstabilität.
Neue Anlagen müssen künftig mit Smart Meter und Steuerbox ausgestattet sein, um die volle Leistung einspeisen zu dürfen. Ohne diese Technik dürfen nur 60 % der Leistung genutzt werden.
Kauf & Installation:
Auch 2026 profitieren Käuferinnen und Käufer weiterhin von rund 19 % Preisersparnis auf Module, Speicher, Wechselrichter und Zubehör. Besonders bei Anlagen bis 30 kWp lohnt es sich, die Investition gut zu planen.
Abrechnung & Eigenverbrauch:
Die Abläufe bleiben weitgehend gleich: Eigenverbrauch spart Stromkosten direkt, während Einspeisung nach den gesetzlichen Vergütungssätzen vergütet wird.
Wirtschaftlichkeit & Rendite:
Die Steuerbefreiung verkürzt die Amortisationszeit spürbar. BetreiberInnen können mehrere hundert bis tausend Euro sparen – insbesondere durch die Kombination aus Eigenverbrauch, Förderung und steuerlichen Vorteilen.
Auch nach 2026 müssen Nachweise zu Leistung, Standort und Komponenten der Anlage bereitgestellt werden. Bei Erweiterungen können zusätzliche Dokumentationspflichten entstehen, etwa zur Speichergröße oder zum Eigenverbrauch, um die Steuerbefreiung zu sichern.
Wer in Solarenergie investiert, profitiert doppelt: durch Steuerfreiheit und Förderprogramme.
Förderungen:
Bundesweite und kommunale Programme – z. B. KfW – unterstützen beim Kauf von Solarmodulen, Speichern oder Wechselrichtern. Die Kombination mit dem Nullsteuersatz erhöht die Wirtschaftlichkeit erheblich.
Finanzierung:
Möglich sind Bankkredite, KfW-Darlehen oder Leasingmodelle. Eine gezielte Planung erlaubt zusätzliche steuerliche Vorteile durch Abschreibungsmöglichkeiten.
Eigenverbrauch & Einspeisung:
Je höher der Eigenverbrauch, desto größer die Ersparnis. Die Einspeisung sorgt für zusätzliche Vergütungen.
Kostenoptimierung:
Auswahl effizienter Solarmodule und Wechselrichter
Nutzung von Förderprogrammen
Optimale Speichergröße für maximalen Eigenverbrauch
Kombination aus Förderung, Finanzierung und Steuerbefreiung
Umsatzsteuer vs. Mehrwertsteuer:
Private Betreiber bis 30 kWp profitieren vom Nullsteuersatz – keine MwSt auf Lieferung, Installation oder Komponenten.
Eigenverbrauch:
Selbst genutzter Strom bleibt steuerfrei, wenn die Anlage unter die Nullsteuersatzregelung fällt.
Einspeisung:
Einnahmen aus der Einspeisung können steuerfrei sein, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist eine korrekte Dokumentation der eingespeisten Strommenge.
Voraussetzungen für Steuerbefreiung:
Installation auf oder nahe Wohngebäuden
Leistung bis 30 kWp
Nachweise über Komponenten und Nutzung
Ab 2026 wirken sich steuerliche Vorteile, technische Anforderungen und Eigenverbrauch noch stärker auf die Wirtschaftlichkeit aus.
Dank Nullsteuersatz, Förderungen und neuer Technologien bleiben Photovoltaikanlagen – wie die von Stecker-Kraftwerk – langfristig eine der rentabelsten Investitionen für Eigenheimbesitzer.
Die Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagenbleibt auch ab 2026 bestehen und sorgt für spürbare Entlastungen.Technische Neuerungen wie Smart Meter und Steuerboxen erhöhen zwar die Anforderungen, verbessern aber zugleich Effizienz und Netzstabilität.
Wer Kauf, Installation und Nutzung klug plant – etwa mit einem Stecker-Kraftwerk – kann von allen steuerlichen Vorteilen profitieren, Kosten senken und die eigene Stromunabhängigkeit langfristig sichern.
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