flexible Module am Balkon

Gesetzliche Balkonkraftwerk-Voraussetzungen

Geschrieben von: Stephan Tölpe

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Lesezeit 6 min

Was du wissen musst!

Immer mehr Menschen interessieren sich für ein Balkonkraftwerk, um eigenen Solarstrom zu produzieren und Energiekosten zu sparen. Doch bevor du loslegst, solltest du dich mit den gesetzlichen Vorgaben und Balkonkraftwerk-Voraussetzungen vertraut machen. In diesem Artikel erfährst du, welche Rahmenbedingungen gelten, ob du als Mieter eine Genehmigung vom Vermieter brauchst und wie es mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aussieht. Zudem klären wir, ob du einfach einen Speicher an dein Balkonkraftwerk anschließen darfst.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Balkonkraftwerke?

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage (PV-Anlage), bestehend aus Solarmodulen, Wechselrichter, Halterungen sowie einem Anschlusskabel an eine herkömmliche Steckdose. Hiermit ist auch bereits der wesentliche Unterschied zu einer normalen, größeren PV-Anlage genannt: der einfache Anschluss über einen Schuko-Stecker an das Hausnetz. Aus diesem Grund nennt man Balkonkraftwerke auch Stecker-Kraftwerke.


Stecker-Kraftwerke eignen sich besonders für dich, wenn eines der nachfolgenden Merkmale auf dich zutrifft:

  1. Du wohnst zur Miete und bist nicht Eigentümer von Dach- oder Fassadenflächen,
  2. Du wohnst in einem Haus, das nur einen kleinen bis normalen Stromverbrauch hat,
  3. Du möchtest nur innerhalb eines kleinen Budgets investieren.

Mini-PV-Anlagen lassen sich an ganz verschiedenen Orten montieren. Gängig ist die Montage an Balkonen, auf Dächern, an der Fassade, am Zaun oder im Garten. Für alle Stecker-Kraftwerke, welche von den normierten Vereinfachungen profitieren wollen, gelten die gleichen Regeln, welche in verschiedenen Gesetzen Einfluss gefunden haben.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das kurz EEG genannte Erneuerbare-Energien-Gesetz legt fest, wie Strom aus erneuerbaren Energien ins öffentliche Netz eingespeist werden soll. Da Balkonkraftwerke i. d. R. keine Einspeisevergütung erhalten, sind sie von vielen EEG-Bestimmungen ausgenommen.

Eine grundsätzliche Regel ist, dass du den erzeugten Strom selbst nutzen darfst, aber für den überschüssigen Strom keine Vergütung erhältst. Ebenso sind Balkonkraftwerke, anders als reguläre PV-Anlagen, von der Pflicht zur formalen Anmeldung beim Netzbetreiber ausgenommen. Es reicht lediglich die Eintragung im Markstammdatenregister.

Um in den Genuss dieser Erleichterungen zu kommen, muss deine Mini-Solaranlage aber innerhalb des folgenden Rahmens bleiben:

  • Die maximale Leistung der Solarmodule (sog. Peak-Leistung) darf 2.000 Wp nicht überschreiten. Aufgrund der vorhandenen Anschlüsse an den Wechselrichtern werden daher in der Regel nicht mehr als vier Module pro Mini-Photovoltaik-Anlage installiert.
  • Die Leistung zur Netzeinspeisung ist auf 800 Watt am Wechselrichterausgang (früher 600 Watt) begrenzt. Das Einhalten dieser Grenze wird über den Wechselrichter sichergestellt. Sofern der Wechselrichter mehr als 800 Watt Leistung aufweist, sind die Geräte in der Regel herstellerseitig auf 800 Watt gedrosselt, um die normtechnischen Vorgaben einzuhalten.
  • Durch die neue Definition eines Steckersolar-Geräts im EEG werden solche Geräte künftig unabhängig von größeren PV-Anlagen betrachtet – etwa bei der Abrechnung oder den Leistungsgrenzen des EEG. Steckersolar-Geräte sind von der sogenannten Anlagenzusammenfassung ausgenommen. Das bedeutet, dass in Mehrfamilienhäusern mehrere zeitnah installierte Steckersolar-Geräte nicht zu einer einzigen großen Anlage zusammengefasst werden müssen. Es bedeutet für dich aber auch, dass du deine bestehende Photovoltaikanlage mit einem Stecker-Kraftwerk ergänzen kannst, ohne dass beide Anlagen zusammen als eine Anlage betrachtet werden.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Das Energiewirtschaftsgesetz, kurz EnWG, regelt die Energieversorgung in Deutschland. Für Mini-Photovoltaikanlagen sind hier die Regelungen zum Netzanschluss relevant.

  • Mit einem modernen, digitalen Zweirichtungszähler bist du auf der sicheren Seite. Falls du noch einen alten, nicht rücklaufgesperrten Zähler hast, muss dieser ausgetauscht werden. Dies ist meist kostenlos und wird von deinem zuständigen Netzbetreiber für dich erledigt.

Falls ein Steckersolar-Gerät in einem Haushalt installiert wird, in dem der Stromzähler noch kein Zweirichtungszähler ist, besteht die Möglichkeit, dass der Zähler rückwärtsläuft, wenn mehr Strom erzeugt als verbraucht wird. Seit Inkrafttreten des "Solarpakets I" im Mai 2024 wird ein solches Rückwärtslaufen übergangsweise toleriert. Diese Duldung gilt allerdings nur für den Zeitraum zwischen der Anschaffung des Geräts und dem Zählertausch durch den Netzbetreiber. Dadurch können Steckersolar-Geräte sofort nach dem Kauf in Betrieb genommen werden.

  • Eine Anmeldung bei deinem zuständigen Netzbetreiber ist seit Mai 2024 (Solarpaket I) nicht mehr erforderlich.
  • Stattdessen ist nur noch eine einfache Anmeldung im Markstammdatenregister erforderlich. Denn seit dem 1. April 2024 wurde der Anmeldeprozess für Steckersolar-Geräte bei der Bundesnetzagentur erleichtert. Über die Website www.marktstammdatenregister.de gibt es nun den neuen Menüpunkt „Steckerfertige Solaranlage“ . Dieser vereinfachte Prozess erfordert nur wenige Angaben: Betreiberinformationen, Leistung der Solarmodule, Leistung des Wechselrichters, Standort der Anlage, Inbetriebnahmedatum und Stromzählernummer.

Dank dieser Anpassung ist die Anmeldung jetzt schneller und unkomplizierter.

Andere Normen und Balkonkraftwerk-Voraussetzungen

Neben dem EEG und dem EnWG gibt es weitere Gesetze und Normen, welche wichtige Regelungen für Balkonkraftwerke enthalten. Wir haben die wichtigsten Punkte und Balkonkraftwerk-Voraussetzungen hier zusammengefasst:

  • Schuko-Stecker: Die VDE-Normen empfehlen einen speziellen „Einspeise-Stecker“, verbieten aber den haushaltsüblichen Schuko-Stecker nicht ausdrücklich. Tatsächlich wird der Schuko-Stecker bei rund 80 Prozent der Steckersolar-Geräte in der Praxis verwendet.

Falls du einen Förderzuschuss deiner Kommune, deines Landkreises oder deines Bundeslandes beantragen möchtest, solltest du die Förderbedingungen genau prüfen. Oft wird hier die Verwendung des sogenannten „ Wieland“-Steckers vorgeschrieben. Für die Zukunft wird erwartet, dass der Schutzkontakt-Stecker offiziell freigegeben wird. Dies setzt jedoch eine Änderung der Normen VDE AR-N 4105 und VDE 0126-95 voraus, die voraussichtlich erst Ende 2024 erfolgen wird.

  • Bauprodukte: Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat bereits Ende 2023 darüber informiert, dass Solarmodule von Steckersolar-Geräten keine Bauprodukte sind. Damit sind besondere technische Vorgaben für Steckersolar-Geräte entfallen, wenn diese in einer Höhe von mehr als 4 Metern angebracht werden.
  • Gebäudeversicherung: Laut dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) können Steckersolar-Geräte wie andere Haushaltsgeräte in die Hausratversicherung aufgenommen werden. Am besten fragst du bei deinem Versicherer nach, ob diese Möglichkeit besteht. Falls ja, solltest du dein Steckersolar-Gerät dort melden und eine schriftliche Bestätigung anfordern, die du sicher aufbewahrst. Zusätzlich ist es sinnvoll, das Gerät auch in die private Haftpflichtversicherung einzubeziehen.

Brauchst du als Mieter eine Genehmigung für ein Balkonkraftwerk?

Wenn du zur Miete wohnst, darfst du nicht einfach eine Balkon-Solaranlage installieren, ohne den Vermieter zu informieren. Ob du eine Genehmigung brauchst, hängt von der Art der Befestigung ab. 

Balkonkraftwerk ohne bauliche Veränderung

Falls du dein Balkonkraftwerk einfach auf den Balkon stellst oder es an der Innenseite des Geländers befestigst, gilt es rechtlich als eine bewegliche Sache und nicht als bauliche Veränderung. In diesem Fall brauchst du keine Genehmigung des Vermieters.

Balkonkraftwerk mit baulicher Veränderung

Möchtest du die Module an der Außenseite des Balkons befestigen oder in die Hausfassade integrieren, handelt es sich um eine bauliche Veränderung. Hier kann der Vermieter seine Zustimmung verweigern oder Bedingungen stellen. Es ist aber gesetzlich festgeschrieben, dass der Vermieter seine Zustimmung nur mit wichtigem Grund verweigern darf, da die Erzeugung von grünem Strom privilegiert sein soll. Ein solcher sachlicher Grund könnte beispielsweise in der mangelnden Statik des Balkons liegen.

Balkonkraftwerk-Voraussetzungen: Rechte des Mieters vs. Rechte des Vermieters

  • Mieterrecht: Ein Vermieter darf eine Installation nicht grundlos verbieten, wenn keine wesentlichen Eingriffe in die Bausubstanz erfolgen.
  • Vermieterrecht: Falls die Installation bauliche Risiken mit sich bringt, kann der Vermieter eine Genehmigung verweigern.

Ein Tipp: Besprich dein Vorhaben vorher mit dem Vermieter und lege ihm technische Details und Sicherheitsnachweise vor. Viele Vermieter stimmen dann eher zu.


Gern kannst du hierzu unsere Vorlage "Zustimmung zur Errichtung eines Balkonkraftwerks" verwenden:

Balkonkraftwerk in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Wohnst du in einer Eigentumswohnung, gibt es weitere rechtliche Hürden. Hier spielt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine wichtige Rolle.

Grundsätzliches zum WEG-Recht:

  • Eigentumsrechte: Dein Balkon gehört zu deinem Sondereigentum , aber das Balkongeländer ist oft Teil des Gemeinschaftseigentums.
  • Genehmigungspflicht: Eine Montage an der Außenseite des Balkons oder an der Fassade erfordert die Zustimmung der Eigentümerversammlung.
  • Mehrheitsentscheidung: Die WEG kann den Antrag genehmigen oder ablehnen. Ist die Zustimmung erforderlich, brauchst du eine einfache oder qualifizierte Mehrheit.

Falls dein Balkonkraftwerk keine baulichen Veränderungen mit sich bringt und nicht in das Gemeinschaftseigentum eingreift, sollte eine Zustimmung nicht verweigert werden. Aber es ist ratsam, das Vorhaben vorher mit der WEG zu besprechen.

Darf jeder einen Speicher an sein Balkonkraftwerk anschließen?

Ein großer Vorteil von Solaranlagen ist die Speicherung von Strom für den Eigenverbrauch. Die Frage ist jedoch: Darfst du einfach einen Speicher an dein Balkonkraftwerk anschließen?

Gesetzliche Lage zu Speichern

Aktuell gibt es keine spezifischen Regelungen, die den Anschluss eines Speichers an ein Balkonkraftwerk verbieten. Allerdings gibt es technische Punkte, die zu beachten sind:

  • Kompatibilität: Achte bei einer Nachrüstung eines Batteriespeichers darauf, dass der Batteriespeicher mit dem bereits vorhandenen Mikrowechselrichter kompatibel ist.
  • Aufstellort:  Moderne Speichersysteme verfügen über ein wetterresistentes Gehäuse, das den gängigen Witterungsbedingungen problemlos widerstehen kann. Achte jedoch darauf, dass der Speicher nicht über längere Zeit der prallen Sonne oder starkem Niederschlag ungeschützt ausgesetzt ist.

Balkonkraftwerk-Voraussetzungen im Überblick: Was musst du beachten?

Ein Balkonkraftwerk bietet eine einfache Möglichkeit, eigenen Solarstrom zu produzieren, aber es gibt gesetzliche Regeln, die du einhalten musst:

  • Achte auf die zulässigen Grenzen für die Leistung der Module (max. 2.000 Wp) und Wechselrichter (max. 800 Watt).
  • Prüfe, ob du einen zulässigen Zähler installiert hast, welcher mindestens über eine Rücklaufsperre verfügt.
  • Melde dein Balkonkraftwerk beim Marktstammdatenregister  an.
  • Falls du Mieter bist, hole die Erlaubnis des Vermieters, falls bauliche Veränderungen erforderlich sind.
  • In einer WEG brauchst du oft eine Zustimmung, wenn das Gemeinschaftseigentum betroffen ist.
  • Einen Speicher anzuschließen ist technisch möglich, achte aber auf die Auswahl des richtigen Geräts.

Dein Weg zur eigenen Sonnenenergie – jetzt mit Stecker-Kraftwerk durchstarten!

Mit einem Balkonkraftwerk von Stecker-Kraftwerk machst du den ersten Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und unabhängigen Energieversorgung. Nutze die Sonne, senke deine Stromkosten und leiste gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz. Hast du noch Fragen zu den Balkonkraftwerk-Voraussetzungen oder zur Installation? Unser Expertenteam berät dich gerne – kontaktiere uns noch heute und starte deine eigene Energiewende!