
Gesetzliche Balkonkraftwerk-Voraussetzungen
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Immer mehr Menschen interessieren sich für ein Balkonkraftwerk, um eigenen Solarstrom zu produzieren und Energiekosten zu sparen. Doch bevor du loslegst, solltest du dich mit den gesetzlichen Vorgaben und Balkonkraftwerk-Voraussetzungen vertraut machen. In diesem Artikel erfährst du, welche Rahmenbedingungen gelten, ob du als Mieter eine Genehmigung vom Vermieter brauchst und wie es mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aussieht. Zudem klären wir, ob du einfach einen Speicher an dein Balkonkraftwerk anschließen darfst.
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage (PV-Anlage), bestehend aus Solarmodulen, Wechselrichter, Halterungen sowie einem Anschlusskabel an eine herkömmliche Steckdose. Hiermit ist auch bereits der wesentliche Unterschied zu einer normalen, größeren PV-Anlage genannt: der einfache Anschluss über einen Schuko-Stecker an das Hausnetz. Aus diesem Grund nennt man Balkonkraftwerke auch Stecker-Kraftwerke.
Stecker-Kraftwerke eignen sich besonders für dich, wenn eines der nachfolgenden Merkmale auf dich zutrifft:
Mini-PV-Anlagen lassen sich an ganz verschiedenen Orten montieren. Gängig ist die Montage an Balkonen, auf Dächern, an der Fassade, am Zaun oder im Garten. Für alle Stecker-Kraftwerke, welche von den normierten Vereinfachungen profitieren wollen, gelten die gleichen Regeln, welche in verschiedenen Gesetzen Einfluss gefunden haben.
Das kurz EEG genannte Erneuerbare-Energien-Gesetz legt fest, wie Strom aus erneuerbaren Energien ins öffentliche Netz eingespeist werden soll. Da Balkonkraftwerke i. d. R. keine Einspeisevergütung erhalten, sind sie von vielen EEG-Bestimmungen ausgenommen.
Eine grundsätzliche Regel ist, dass du den erzeugten Strom selbst nutzen darfst, aber für den überschüssigen Strom keine Vergütung erhältst. Ebenso sind Balkonkraftwerke, anders als reguläre PV-Anlagen, von der Pflicht zur formalen Anmeldung beim Netzbetreiber ausgenommen. Es reicht lediglich die Eintragung im Markstammdatenregister.
Um in den Genuss dieser Erleichterungen zu kommen, muss deine Mini-Solaranlage aber innerhalb des folgenden Rahmens bleiben:
Das Energiewirtschaftsgesetz, kurz EnWG, regelt die Energieversorgung in Deutschland. Für Mini-Photovoltaikanlagen sind hier die Regelungen zum Netzanschluss relevant.
Falls ein Steckersolar-Gerät in einem Haushalt installiert wird, in dem der Stromzähler noch kein Zweirichtungszähler ist, besteht die Möglichkeit, dass der Zähler rückwärtsläuft, wenn mehr Strom erzeugt als verbraucht wird. Seit Inkrafttreten des "Solarpakets I" im Mai 2024 wird ein solches Rückwärtslaufen übergangsweise toleriert. Diese Duldung gilt allerdings nur für den Zeitraum zwischen der Anschaffung des Geräts und dem Zählertausch durch den Netzbetreiber. Dadurch können Steckersolar-Geräte sofort nach dem Kauf in Betrieb genommen werden.
Dank dieser Anpassung ist die Anmeldung jetzt schneller und unkomplizierter.
Neben dem EEG und dem EnWG gibt es weitere Gesetze und Normen, welche wichtige Regelungen für Balkonkraftwerke enthalten. Wir haben die wichtigsten Punkte und Balkonkraftwerk-Voraussetzungen hier zusammengefasst:
Falls du einen Förderzuschuss deiner Kommune, deines Landkreises oder deines Bundeslandes beantragen möchtest, solltest du die Förderbedingungen genau prüfen. Oft wird hier die Verwendung des sogenannten „ Wieland“-Steckers vorgeschrieben. Für die Zukunft wird erwartet, dass der Schutzkontakt-Stecker offiziell freigegeben wird. Dies setzt jedoch eine Änderung der Normen VDE AR-N 4105 und VDE 0126-95 voraus, die voraussichtlich erst Ende 2024 erfolgen wird.
Wenn du zur Miete wohnst, darfst du nicht einfach eine Balkon-Solaranlage installieren, ohne den Vermieter zu informieren. Ob du eine Genehmigung brauchst, hängt von der Art der Befestigung ab.
Falls du dein Balkonkraftwerk einfach auf den Balkon stellst oder es an der Innenseite des Geländers befestigst, gilt es rechtlich als eine bewegliche Sache und nicht als bauliche Veränderung. In diesem Fall brauchst du keine Genehmigung des Vermieters.
Möchtest du die Module an der Außenseite des Balkons befestigen oder in die Hausfassade integrieren, handelt es sich um eine bauliche Veränderung. Hier kann der Vermieter seine Zustimmung verweigern oder Bedingungen stellen. Es ist aber gesetzlich festgeschrieben, dass der Vermieter seine Zustimmung nur mit wichtigem Grund verweigern darf, da die Erzeugung von grünem Strom privilegiert sein soll. Ein solcher sachlicher Grund könnte beispielsweise in der mangelnden Statik des Balkons liegen.
Ein Tipp: Besprich dein Vorhaben vorher mit dem Vermieter und lege ihm technische Details und Sicherheitsnachweise vor. Viele Vermieter stimmen dann eher zu.
Gern kannst du hierzu unsere Vorlage "Zustimmung zur Errichtung eines Balkonkraftwerks" verwenden:
Wohnst du in einer Eigentumswohnung, gibt es weitere rechtliche Hürden. Hier spielt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine wichtige Rolle.
Grundsätzliches zum WEG-Recht:
Falls dein Balkonkraftwerk keine baulichen Veränderungen mit sich bringt und nicht in das Gemeinschaftseigentum eingreift, sollte eine Zustimmung nicht verweigert werden. Aber es ist ratsam, das Vorhaben vorher mit der WEG zu besprechen.
Ein großer Vorteil von Solaranlagen ist die Speicherung von Strom für den Eigenverbrauch. Die Frage ist jedoch: Darfst du einfach einen Speicher an dein Balkonkraftwerk anschließen?
Aktuell gibt es keine spezifischen Regelungen, die den Anschluss eines Speichers an ein Balkonkraftwerk verbieten. Allerdings gibt es technische Punkte, die zu beachten sind:
Ein Balkonkraftwerk bietet eine einfache Möglichkeit, eigenen Solarstrom zu produzieren, aber es gibt gesetzliche Regeln, die du einhalten musst:
Mit einem Balkonkraftwerk von Stecker-Kraftwerk machst du den ersten Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und unabhängigen Energieversorgung. Nutze die Sonne, senke deine Stromkosten und leiste gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz. Hast du noch Fragen zu den Balkonkraftwerk-Voraussetzungen oder zur Installation? Unser Expertenteam berät dich gerne – kontaktiere uns noch heute und starte deine eigene Energiewende!
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