
Balkonkraftwerk Kleingarten – was ist erlaubt?
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Viele Pächterinnen und Pächter wünschen sich eine eigene Solaranlage im Schrebergarten, um umweltfreundlichen Strom zu erzeugen und unabhängiger zu werden. Doch schnell stellt sich die Frage: Ist das überhaupt erlaubt? Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind nicht eindeutig, und die Vorschriften variieren je nach Region und Kleingartenverein. Besonders bei Balkonkraftwerken oder anderen kleinen Stecker-Solaranlagen gibt es Grauzonen, die zu Unsicherheiten führen.
In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen, zeigen dir, welche Regelungen gelten, und worauf du bei der Installation achten solltest.
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) enthält keine expliziten Vorschriften zur Nutzung von Mini-PV-Anlagen in Kleingärten. Sie sind weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. Ein wichtiger Bezugspunkt ist jedoch § 3 BKleingG, der besagt, dass eine Laube im Kleingarten nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein darf und nur über eine „einfache Ausstattung“ verfügen darf.
Daraus lässt sich ableiten, dass eine fest installierte Solaranlage möglicherweise nicht zulässig ist. Der Grund: Sie könnte die Nutzung des Gartens als dauerhaften Wohnsitz begünstigen und würde über eine „einfache Ausstattung“ hinausgehen. Streng genommen wäre damit sogar jegliche Stromversorgung – auch über das öffentliche Netz – im Kleingarten unzulässig.
Um Klarheit zu schaffen, brachte der Bundesrat 2023 eine Gesetzesänderung ein. Ziel war es, § 3 BKleingG um eine Klausel zu ergänzen, die den Betrieb von kleinen Solaranlagen bis 800 Watt ausdrücklich erlaubt. Doch die Bundesregierung lehnte den Vorschlag mit der Begründung ab, dass Strom für Arbeitszwecke – sogenannter „Arbeitsstrom“ – bereits jetzt zulässig sei. Dabei sei es unerheblich, ob der Strom aus dem öffentlichen Netz oder aus einer Photovoltaikanlage stammt.
Arbeitsstrom darf ausschließlich für die Bewirtschaftung des Gartens genutzt werden – also beispielsweise für eine Wasserpumpe oder einen Rasenmäher, nicht aber für Haushaltsgeräte oder Beleuchtung.
Da die gesetzliche Lage weiterhin unklar ist, empfiehlt es sich, dass du der Installation einer Solaranlage das Gespräch mit dem Verpächter, dem Kleingartenverein und dem zuständigen Verband suchst. Denn neben den bundesweiten Regelungen können auch lokale Vorschriften, der individuelle Pachtvertrag sowie Vereins- und Verbandsregelungen maßgeblich sein.
Am besten prüfst du frühzeitig, ob und unter welchen Bedingungen eine Solaranlage in deiner Gartenanlage erlaubt ist – insbesondere wenn sie ausschließlich zur Erzeugung von Arbeitsstrom genutzt werden soll.
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